Kurzer Überblick
Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland steigt die Zahl der älteren Menschen in den nächsten Jahren kontinuierlich an. Nach einer Phase, in der die sogenannten Silver Ager mobil und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, folgt bei einer zunehmend höheren Lebenserwartung die Phase, in der die Mobilität mehr und mehr eingeschränkt ist und altersbedingte Erkrankungen zunehmen. Viele ältere Menschen möchten an diesem Punkt weiterhin in ihrem häuslichen Umfeld bleiben und wünschen sich deshalb, neben einer pflegerischen Unterstützung, auch praktische Hilfe im Alltag, beim Kochen, bei Besorgungen, bei Arztbesuchen, bei der Haushaltspflege, Unterstützung beim Umgang mit Behörden, bei EDV Fragen sowie Gesellschaft und Anregung durch persönliche Gespräche – am besten alles aus einer Hand.
Unsere Qualifizierung zur „Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in“ mit dem Abschluss Alltagsmanager/in ist die Voraussetzung für einen breitgefächerten und kundenorientierten Service für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Mit der Kombination verschiedener Qualifizierungsbausteinen aus dem Berufsbild der/des Hauswirtschaftin/er (incl. Sozialwirtschaft und EDV) und der Qualifizierung zur Betreuungsassistenz nach §53c, werden die Teilnehmer für eine umfassende Dienstleistungstätigkeit im Seniorenhaushalt ausgebildet. Der Unterricht umfasst die Betreuung, Haushaltsführung, Reinigung und Hygiene, Zubereitung von gesunden und vollwertigen Speisen nach modernsten ernährungsphysiologischen Erkenntnissen sowie maßgeschneiderte EDV-Schulung und Grundlagen in Recht und Verwaltung.
Teilnehmer der Qualifizierung profitieren durch diese erweiterte Ausbildung zur Betreuungskraft auch bei einer Beschäftigung in einem Seniorenzentrum. Hier sind Mitarbeiter im Vorteil, die neben Kenntnissen in der Betreuung und Beschäftigung von demenzerkrankten Menschen über zusätzliche Kenntnisse in der Zubereitung von Speisen, sowie im Umgang mit dem PC verfügen.
Mit unserem neuen Kursangebot entsprechen wir der Verordnung der AVSG vom 1.01.2017 (§80 SGB XI) zur Anerkennung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten und dem neuen TSVG vom 19.05.2019 für Betreuungsdienste (§ 125 SGB XI, § 71 Absatz 3 Satz 4 ) benötigen Pflegedienste und neue Anbieter von ambulanten Diensten für Betreuung und Hauswirtschaft verstärkt gut ausgebildeten Fachkräfte.